Begutachtung § 57a, Pickerlüberprüfung
ABR Handels GmbH und die Begutachtung nach §57a

Begutachtung § 57a

Begutachtung: Pickerl § 57a

Die Durchführung der gesetzlichen §57a - Überprüfung, die zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges dient.  

 

 

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