Begutachtung: Pickerl § 57a
Die Durchführung der gesetzlichen §57a - Überprüfung, die zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges dient.
Begutachtung: Pickerl § 57a
Die Durchführung der gesetzlichen §57a - Überprüfung, die zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges dient.